Ärztliche Verordnung
Für eine logopädische Therapie ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich, z. B. durch:
- Hausärzt:innen
- Kinderärzt:innen
- HNO-Ärzt:innen
- Neurolog:innen
- Zahnärzt:innen oder Kieferorthopäd:innen
Kostenübernahme
- Kinder und Jugendliche:
Die Kosten werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. - Erwachsene:
In der Regel fällt eine gesetzliche Zuzahlung an
(10 % der Behandlungskosten zzgl. Rezeptgebühr), sofern keine Befreiung vorliegt. - Privatversicherte:
Die Abrechnung erfolgt über einen Behandlungsvertrag.
Die Kostenübernahme sollte vorab mit der Krankenkasse und ggf. der Beihilfe geklärt werden.
Erstgespräch, Diagnostik und Anamnese
In der ersten Sitzung erfolgt eine ausführliche Diagnostik und Anamnese, um den Behandlungsbedarf und das vorliegende Störungsbild festzustellen.
Besprochen werden unter anderem:
- die aktuellen Schwierigkeiten
- bisherige Diagnosen oder ärztliche Befunde
- Wünsche und Ziele der Patient:innen bzw. der Eltern
Auf dieser Grundlage wird ein individueller Therapieplan erstellt.
Die Therapie
Logopädische Therapien werden in der Regel mit 10 oder 20 Behandlungseinheiten pro Heilmittelverordnung verordnet.
Die Therapie findet – je nach Bedarf – einmal oder mehrmals pro Woche statt.
- wertschätzende und vertrauensvolle Atmosphäre
- altersgerechte, alltagsnahe und individuell angepasste Übungen
- spielerische Therapie bei Kindern
- Einbeziehung von Eltern und Angehörigen, wenn sinnvoll
Zusammenarbeit & Verlauf
Ein regelmäßiger Austausch mit Eltern, Ärzt:innen, Kindergärten oder Schulen ist möglich und erwünscht.
Der Therapieverlauf wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der kommunikativen Fähigkeiten im Alltag.